Vertragsbedingungen für die Vermietung einer Ferienwohnung/Apartment/Doppelzimmer im Brauhaus 3 in 97486 Königsberg, Köslau Nr. 3
Bitte beachte bei der Buchung unserer Ferienwohnung folgende Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen uns regeln und die Du mit Deiner Buchung anerkennst:
Allgemeines:
Ansprechpartner und Vertragspartner ist für mich als Vermieterin die in der Buchung als Mieter genannte Person bzw. die genannten Personen. Der Mieter haftet mir gegenüber im Außenverhältnis auch für alle mit ihm reisenden Gäste und auch dann, wenn er selbst nicht teilnimmt. Mehrere als Mieter genannte Personen haften gesamtschuldnerisch.
Buchung:
Die Buchung kommt ausschließlich durch meine schriftliche Bestätigung zustande. Vereinbarungen, die die Bestellung ergänzen oder von ihr abweichen sind nur dann gültig, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden.
Stornierung/Kündigung:
Die Buchungsbestätigung begründet für beide Seiten verbindliche Rechte und Pflichten. Sie verpflichtet die Vermieterin, die Wohnung im gebuchten Zeitraum frei zu halten und berechtigt diese, die Miete für die gebuchte Wohnung unabhängig davon zu berechnen, ob und inwieweit eine tatsächliche Nutzung erfolgt. Jede Art von Stornierung nach Vertragsschluss oder vorzeitiger Kündigung muss in Schriftform erfolgen und ist für beide Seiten nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen möglich:
Stornierung durch den Mieter vor Mietbeginn/Vorzeitige Abreise:
Grundsätzlich ist auch im Falle eines Rücktritts von der Buchung oder bei vorzeitiger Abreise der vereinbarte Mietpreis abzüglich der vom Vermieter eingesparten Kosten zu bezahlen, soweit und solange eine anderweitige Vermietung nicht erfolgt. Sonderregelungen gelten für den Pandemiefall, siehe Pandemiebestimmungen.
Bei Stornierung der Buchung verpflichtet sich der Mieter, abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts, folgende pauschale Beträge zu zahlen:
Absage erfolgt bis 90 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises
Absage erfolgt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
Absage erfolgt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
Absage erfolgt bis 5 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
Absage erfolgt weniger als 5 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
Maßgeblich für die Zeitbestimmung ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Reist der Mieter aus Gründen, die die Vermieterin nicht zu vertreten hat, vor Ablauf der Mietdauer ab, so ist der volle Mietpreis für die gesamte vereinbarte Mietdauer zu bezahlen.
Stornierung durch die Vermieterin:
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger von der Vermieterin nicht zu vertretender Hintergründe ist die Vermieterin berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Des weiteren steht der Vermieterin ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu, wenn sie nach Zustandekommen des Vertrages begründeten Anlass zu der Annahme erhält, dass Umstände, die auf Seiten des Mieters bestehen, die vertragsmäßigen Verpflichtungen anderen Gästen gegenüber, dem Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder dem Ruf des Hauses bei objektiver Würdigung der Interessenlagen zu gefährden drohen. In diesem Falle sind etwaige Ansprüche des Mieters auf Schadenersatz o. ä. ausgeschlossen. Das Recht auf Kündigung bleibt beiden Vertragspartnern unbenommen.
Pandemiebestimmungen:
Für die Beherbergung sind wir an die gesetzlichen Regeln gebunden. Die notwendigen Kontaktbeschränkungen und Hygienevorkehrungen sind von beiden Vertragsparteien einzuhalten. Wenn die Beherbergung von der Vermieterin nicht erbracht werden kann oder darf, ist eine für den Vermieter kostenfreie Stornierung vorgesehen. Die Stornierungskosten nach oben genannter Staffelung muss der Mieter bei eigener Erkrankung selbst tragen bzw. über eine Reiserücktrittsversicherung absichern.
Vertragsgegenstand:
Vertragsgegenstand ist die Vermietung einer Wohneinheit. Vorhandene Zusatz- bzw. Freizeiteinrichtungen, insbesondere der Garten mit Schwimmteich, können im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung vom Gast und seinen Mitreisenden kostenlos bzw. in den im Prospekt gekennzeichneten Fällen gegen Gebühr benutzt werden. Bitte beachten Sie, dass alle Einrichtungen nur Personen zur Verfügung stehen, die unsere Übernachtungsgäste (Mieter oder mitreisende Personen) sind. Benutzung immer auf eigene Gefahr!
Der Mieter und die mit ihm reisenden Personen sind verpflichtet, die Wohnung und die Zusatz- und Freizeiteinrichtungen pfleglich zu benutzen und Beschädigungen unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder eine mit ihm reisende Person verursacht. Das Rauchen im Haus ist nicht gestattet. Die Benutzung des Schwimmteiches ist aufgrund der Wassertiefe von 170 cm nur für erwachsene Schwimmer zugelassen. Sie erfolgt immer auf eigene Gefahr für den Nutzer. Es gilt hier das in den Wohnungen ausliegende Merkblatt für die Benutzung des Schwimmteiches.
Tiere werden nur in besonderen Ausnahmefällen mit aufgenommen, etwa Begleithunde mit entsprechender Ausbildung. Bedenken Sie aber bitte, dass die Wohneinheiten grundsätzlich nicht für Haustiere konzipiert und geeignet sind und kein Gartenzugang besteht. Die Wohneinheiten sind bei der Abreise besenrein zu übergeben, die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten.
Zahlungsbedingungen:
Der Mietpreis ist vor der Anreise per Banküberweisung oder bei der Ankunft in bar zu bezahlen.
Haftung:
Die Vermieterin ist bemüht, den Gästen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Störungen und Mängel sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen; sie wird sich bemühen, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig davon bestehen Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, dass hier zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Insbesondere besteht keine Haftung für Beschädigung oder Abhandenkommen von abgestellten Kraftfahrzeugen, darin befindlichen Gegenständen, Fahrrädern etc.. Im Hinblick auf die vom Mieter oder von mit ihm reisenden Personen eingebrachten Gegenstände haftet die Vermieterin nicht für Beschädigung oder Diebstahl durch höhere Gewalt oder äußeres Einwirken durch betriebsfremde Personen (z.B. Einbruch).
Teilnichtigkeit, Salvatorische Klausel:
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen oder eine anderweitig getroffene Vereinbarung der Vertragsparteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Für diesem Fall wird bereits jetzt vereinbart, dass die unwirksame Bestimmung als durch eine Regelung ersetzt gilt, die zulässigerweise dem Gewollten im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt und keine der beteiligten Vertragsparteien unangemessen benachteiligt.